Kulturförderung im Kanton Luzern

Nachdem die Kulturförderung der grossen Institutionen im Zweckverband grosse Kulturbetriebe geregelt wurde, ging es gestern im Kantonsrat darum wie die regionale Kultur geregelt sein soll. Die Unterstützung des kulturellen Mittelbaues ist in allen Parteien unbestritten. Parlament und Regierung sind sich aber nicht einig, ob nur Projekte oder auch Strukturen gesetzlich geregelt werden sollen.
Die Botschaft B 126 enthielt seitens Regierung nur die Projektförderung. Das Parlament hat das Geschäft mit 73:40 Stimmen zur Überarbeitung zurückgewiesen. Dabei war das Anliegen parteiübergreifend unbestritten, lediglich das Vorgehen hat das Parlament gespalten. Hier mein gestriges Votum:

Herr Präsident, meine Damen und Herren

Als ehemaliger Präsident der RKK, vor allem aber als Mitglied der Steuerungsgruppe Strukturförderung gehöre ich zu dem Teil unserer Partei, welche den Rückweisungsantrag unterstützt.
Es ist äusserst bedauerlich, dass in der aktuellen Fassung der Botschaft 126 die Vorschläge der Arbeitsgruppe Strukturförderung in keiner Form aufgenommen wurden.

Man kann in der Kulturförderung die Projekt- und Strukturförderung nur gemeinsam betrachten.

Wenn wir den kulturellen Mittelbau in unserem Kanton nachhaltig stützen wollen, braucht es in beiden Bereichen eine gesetzliche Lösung. Die letzten Jahre haben gezeigt, wie weit die Solidarität in finanziell schwierigen Zeiten reicht.

Der Vorschlag der Arbeitsgruppe zur Strukturförderung ist hier sehr moderat.

Nur Gemeinden, welche bereits Strukturförderung bezahlen, könnten vom Kanton teilentlastet werden, für alle anderen Gemeinden ändert sich gar nichts. Die Ängste der Gemeinden vor einer zusätzlichen Belastung sind also komplett unbegründet.

Den angedachten Kostenteiler von 50:50 Gemeinden/Kanton habe ich bereits in der Steuerungsgruppe als unrealistisch bezeichnet. Fakt ist, dass die Gemeinden, welche eigene Strukturen unterstützen, bereits bei einem Kostenschlüssel von 10:90 entlastet würden. Das würde den Kanton noch 500’000.- pro Jahr kosten. Wenn wir dies ins Verhältnis setzen zu anderen gesprochenen Ausgaben, zum Beispiel beim Kauf der Villa Senar (15,45 Millionen), müssen wir in dieser Diskussion definitiv Augenmass behalten. Bereits in der damaligen Diskussion habe ich darauf hingewiesen, dass wir schon damit rechnen, dass der kulturellen Strukturmittelbau dann auch entsprechend getragen wird. Dies ist in keiner Art und Weise in die heutige Botschaft eingeflossen.

Aber die Entlastung ist gar nicht der zentrale Punkt. Es geht darum die Kultur im Mittelbau langfristig zu sichern und zu stärken. Dazu braucht es eine gesetzliche Verankerung.

Das Risiko der zeitlichen Verzögerung und der mögliche Gemeinde-Austritte aus der aktuell freiwilligen Projektförderung sehe ich als absolut real.
In meiner Risikoabwägung erachte ich aber die Schliessung wichtiger Kulturhäuser wie Kleintheater, Südpol, Braui Hochdorf, Sankturbahnhof Sursee, und und und …. als grössere Gefahr.

Ich werde die Botschaft zurückweisen und baue auf eine Lösung, welche in der Kultur keine Trennung zwischen Projekt und Struktur macht.

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